Die Erziehungsbeistandschaft (nach § 30 KJHG) soll Jugendliche in ihrer Entwicklung und Verselbstständigung erzieherisch unterstützen. Die Häufigkeit der Kontakte richtet sich nach dem Bedarf und wird flexibel mit dem/der Jugendlichen und den Eltern vereinbart. Probleme der Jugendlichen sind beispielsweise:
Anders als bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) liegt der Schwerpunkt der Kontakte mehr bei den Jugendlichen. Gleichwohl werden die Eltern / Erziehungsberechtigten ebenso in den Prozess der Hilfe mit einbezogen wie das soziale Umfeld.
Methoden der Erziehungsbeistandschaft sind vor anderem:
Grundsätzlich handelt es sich bei der Erziehungsbeistandschaft um eine längerfristige Hilfeform.
Die BetreuerInnen nehmen regelmäßig an den Fallbesprechungen, Supervisionen und Fortbildungen des Dienstes teil.