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Erziehungsbeistandschaft

Die Erziehungsbeistandschaft (nach § 30 KJHG) soll Jugendliche in ihrer Entwicklung und Verselbstständigung erzieherisch unterstützen. Die Häufigkeit der Kontakte richtet sich nach dem Bedarf und wird flexibel mit dem/der Jugendlichen und den Eltern vereinbart. Probleme der Jugendlichen sind beispielsweise:

  • Konflikte mit den Eltern
  • Probleme in der Schule bis hin zur Schulverweigerung
  • Persönliche Probleme
  • Verhaltensauffälligkeiten (aggressives oder depressives Verhalten, Anerkennungs- und Selbstwertprobleme, Rückzugsverhalten usw.)
  • Alkohol-/ Drogenprobleme

Anders als bei der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) liegt der Schwerpunkt der Kontakte mehr bei den Jugendlichen. Gleichwohl werden die Eltern / Erziehungsberechtigten ebenso in den Prozess der Hilfe mit einbezogen wie das soziale Umfeld.

Methoden der Erziehungsbeistandschaft sind vor anderem:

  • Aufbau einer vertrauten und verlässlichen (Arbeits-) Beziehung
  • Einzelgespräche
  • Familien- und/oder Elterngespräche
  • Allgemeine Vermittlungsgespräche
  • Kontakte zu Ausbildungseinrichtungen
  • Konflikt- /Schlichtungsgespräche
  • Hilfe und Begleitung bei behördlichen Angelegenheiten
  • Hilfe bei Bewerbungen

Grundsätzlich handelt es sich bei der Erziehungsbeistandschaft um eine längerfristige Hilfeform.
 
Die BetreuerInnen nehmen regelmäßig an den Fallbesprechungen, Supervisionen und Fortbildungen des Dienstes teil.

 

Ansprechpartnerin:
Martina Köhler
Diplom Sozialpädagogin
Tel: 0209 9132843
Fax: 0209 9132833
eMail:
martina.koehler@paritaet-nrw.org


 
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