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Sozialpädagogische Familienhilfe

Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGBVIII) ist eine längerfristig angelegte Hilfe zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern, bei . . .

  • Erziehungsschwierigkeiten der Eltern
  • Verhaltensauffälligkeiten der Kinder
  • Problemen in der Schule
  • Geldproblemen
  • Streitigkeiten in der Familie
  • Partnerschaftsproblemen
  • migrationsbedingten Problemen
  • plötzlich veränderten Familiensituationen (z. B: Trennung, Tod, Arbeitslosigkeit, usw.)
  • Krebserkrankung eines Elternteils

Die Hilfe knüpft am Bedarf der Familie an, bezieht ihre Ressourcen mit ein und setzt eine Bereitschaft zur Mitarbeit der Familie voraus. Der Einsatz erfolgt überwiegend im familialen und sozialen Umfeld.

Durch intensive Betreuung und Begleitung soll die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt, Lösungen für Konflikte und Krisen gefunden, Alltagsprobleme bewältigt und Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden. Methoden dieser Arbeit sind beispielsweise

  • Einzel-, Paar- und Familiengspräche
  • Vermittlungsgespräche
  • Beratung und Unterstützung beim Umgang mit Kindergärten, Schulen, Behörden und sonstigen Institutionen
  • Beratung und Unterstützung bei hauswirtschaftlichen und finanziellen Problemen
  • Beratung in Gesundheitsfragen und Begleitung zu Ärzten

Die Hilfe kann beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes beantragt werden. Ziele, Arbeitsaufträge und die sich daraus ergebende wöchentliche Einsatzzeit in der Familie werden gemeinschaftlich im Hilfeplanverfahren festgelegt.

 

Ansprechpartnerin:
Martina Köhler
Diplom Sozialpädagogin
Tel: 0209 9132843
Fax: 0209 9132833
eMail:
martina.koehler@paritaet-nrw.org


 
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