Sozialpädagogische Familienhilfe (nach § 31 SGBVIII) ist eine längerfristig angelegte Hilfe zur Erziehung für Familien mit minderjährigen Kindern, bei . . .
Die Hilfe knüpft am Bedarf der Familie an, bezieht ihre Ressourcen mit ein und setzt eine Bereitschaft zur Mitarbeit der Familie voraus. Der Einsatz erfolgt überwiegend im familialen und sozialen Umfeld.
Durch intensive Betreuung und Begleitung soll die Erziehungskompetenz der Eltern gestärkt, Lösungen für Konflikte und Krisen gefunden, Alltagsprobleme bewältigt und Hilfe zur Selbsthilfe gegeben werden. Methoden dieser Arbeit sind beispielsweise
Die Hilfe kann beim Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes beantragt werden. Ziele, Arbeitsaufträge und die sich daraus ergebende wöchentliche Einsatzzeit in der Familie werden gemeinschaftlich im Hilfeplanverfahren festgelegt.