Jugendgerichtshilfe
Nach einem polizeilichen Ermittlungsverfahren / Straftat passiert so einiges, was Ihnen vielleicht unverständlich sein wird, Ihnen Schwierigkeiten bereitet und die Familie belastet. Wenn Sie wissen wollen wie es weitergeht, welche Möglichkeiten es gibt & welche Rechte und Pflichten Sie haben dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.
Es gibt die Möglichkeit, sich schon frühzeitig an uns zu wenden oder sich für die Paritätischen Sozialdienste im Rahmen des Wahlrechtes als freier Träger zu entscheiden. Ein Anschreiben erfolgt bei Eingang der Anklage beim Jugendamt der Stadt. Dann haben Sie nach Ihrer Rückmeldung die Möglichkeit, sich für einen Träger Ihrer Wahl zu entscheiden.
Für wen gibt es Jugendgerichtshilfe?
Für alle Jugendlichen (14-18 Jahre) und Heranwachsenden (18-21Jahre), gegen die ein Jugendstrafverfahren eingeleitet wurde.
Was sind die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe?
Die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im gesamten Verfahren ist gesetzlich geregelt. Dabei ist sie unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.
Haben wir durch ein Gespräch die/den Betroffene/n kennengelernt, kann die Jugendgerichtshilfe der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht die persönliche Lebenssituation und die Umstände des Strafverfahrens darstellen und einen Vorschlag machen, wie das Jugendstrafverfahren am besten abgeschlossen werden kann. So regen wir z.B. an, ein Verfahren einzustellen, wenn bestimmte Vorleistungen (Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung, Anti-Aggressionstraining) geleistet werden.
Bei einer eventuell anstehenden Gerichtsverhandlung, begleiten wir die Betroffenen.
Erfolgt ein Urteil mit Auflagen oder Weisungen (wie z.B. gemeinnützige Arbeit), so wird von uns nach Absprache eine entsprechende Einsatzstelle zugewiesen.
Weiterhin besteht immer die Möglichkeit, sich bei Problemen beraten und helfen zu lassen. Ihnen wird die Möglichkeit aufgezeigt, Ihre Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen und Ihre Stärken weiter auszubauen. Wenn erforderlich, können weitergehende Hilfsangebote beantragt werden.
So erreichen Sie uns
PariSozial Emscher-Lippe gGmbH
Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe
Dickampstraße 12
45879 Gelsenkirchen
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