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Jugendgerichtshilfe

Jugendgerichtshilfe

 

Nach einem polizeilichen Ermittlungsverfahren / Straftat passiert so einiges, was Ihnen vielleicht unverständlich sein wird, Ihnen Schwierigkeiten bereitet und die Familie belastet. Wenn Sie wissen wollen wie es weitergeht, welche Möglichkeiten es gibt & welche Rechte und Pflichten Sie haben dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung.

 

Es gibt die Möglichkeit, sich schon frühzeitig an uns zu wenden oder sich für die Paritätischen Sozialdienste im Rahmen des Wahlrechtes als freier Träger zu entscheiden. Ein Anschreiben erfolgt bei Eingang der Anklage beim Jugendamt der Stadt. Dann haben Sie nach Ihrer Rückmeldung die Möglichkeit, sich für einen Träger Ihrer Wahl zu entscheiden.

 

 

Für wen gibt es Jugendgerichtshilfe?

 

Für alle Jugendlichen (14-18 Jahre) und Heranwachsenden (18-21Jahre), gegen die ein Jugendstrafverfahren eingeleitet wurde.

 

 

Was sind die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe?

 

Die Beteiligung der Jugendgerichtshilfe im gesamten Verfahren ist gesetzlich geregelt. Dabei ist sie unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.

 

Haben wir durch ein Gespräch die/den Betroffene/n kennengelernt, kann die Jugendgerichtshilfe der Staatsanwaltschaft und dem Jugendgericht die persönliche Lebenssituation und die Umstände des Strafverfahrens darstellen und einen Vorschlag machen, wie das Jugendstrafverfahren am besten abgeschlossen werden kann. So regen wir z.B. an, ein Verfahren einzustellen, wenn bestimmte Vorleistungen (Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung, Anti-Aggressionstraining) geleistet werden.

 

Bei einer eventuell anstehenden Gerichtsverhandlung, begleiten wir die Betroffenen.

 

Erfolgt ein Urteil mit Auflagen oder Weisungen (wie z.B. gemeinnützige Arbeit), so wird von uns nach Absprache eine entsprechende Einsatzstelle zugewiesen.

 

Weiterhin besteht immer die Möglichkeit, sich bei Problemen beraten und helfen zu lassen. Ihnen wird die Möglichkeit aufgezeigt, Ihre Schwierigkeiten in den Griff zu bekommen und Ihre Stärken weiter auszubauen. Wenn erforderlich, können weitergehende Hilfsangebote beantragt werden.

 

 

So erreichen Sie uns

 

PariSozial Emscher-Lippe gGmbH

Fachbereich Kinder- und Jugendhilfe

Dickampstraße 12

45879 Gelsenkirchen

 

 

Sprechzeiten

 

Nach Vereinbarung

 

 

Ihre Ansprechpartner

 

Martina Köhler (Koordination)
koehler@paritaet-nrw.org
0209 91 328 43
Berna Elif Türkmen
tuerkmen@parisozial-emscher-lippe.de
0209 9132814 // 0157 50989536
Nadine Hengst
hengst@paritaet-nrw.org
0209-91328-44
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